Haftpflichtversicherung
Wenn Sie bisher bei Ihren Eltern haftpflichtversichert waren, müssen Sie jetzt spätestens für sich und Ihren Partner eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Die Gefahr, durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn andere Menschen zu verletzen oder fremde Sachen zu beschädigen, besteht ständig. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn nach BGB in voller Höhe ersetzen. Die Schadensersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt. Deshalb stellt es ein erhebliches Risiko dar, was Sie ein Leben lang begleitet und Sie ruinieren kann. Sie haften mit Ihrem gegenwärtigen und auch zukünftigen Vermögen. Dieses Risiko können Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung weitgehend ausschalten. Bringen beide Ehepartner eine eigene Versicherung mit, kann die zeitlich zuletzt abgeschlossene Versicherung aufgehoben werden.
Hausratversicherung
Diese Versicherung schützt gegen Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm. Auch wenn man auf den ersten Blick meinen würde, dass man nicht so viel besitzt, zeigt eine genaue Überlegung wie wertvoll die einzelnen Gegenstände sind. Fachleute rechnen mit einem Wert von 600,- Euro je m². Als Anhaltspunkt für die Versicherungssumme errechnet man diese aus der Wohnungsgröße. Die Versicherungssumme wird automatisch den allgemeinen Preissteigerungen angepasst. Nach wertvollen Neuanschaffungen sollten Sie prüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreichend ist. Prüfen Sie auch bei einem Versicherungsvergleich die Versicherungsumfänge. Teilweise müssen Fahrräder gegen Diebstahl, Fernseher gegen Blitzschlag u.ä. extra versichert werden. Auch werden Versicherungspakete angeboten, die eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung beinhalten.
Lebensversicherung
Die private Lebensversicherung dient zur Absicherung des Partner und/oder der Kinder. Besonders wichtig ist diese, sofern nur ein Partner für den Lebensunterhalt aufkommt. Jede Lebensversicherung ist eine reine Personenversicherung. Der Versicherungsfall tritt entweder ein, wenn die versicherte Person den voraus bestimmten Zeitpunkt erlebt oder beim Tod des Versicherten. Unterschieden wird zwischen der reine Risikolebensversicherung und der kapitalbildenden Lebensversicherung. Letztere ist auch als Altersvorsorge interessant. Bei Lebensversicherungen aus der Zeit vor der Ehe, müssen Sie evt. den Bezugsberechtigten ändern.
Private Unfallversicherung
Als Single war die Frage der finanziellen Sicherheit noch nicht so wichtig. Aber jetzt sind Sie möglicherweise der Hauptverdiener in der Familie. Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile durch einen tragischen Unfall mit Invalidität und dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit ausgleichen.
Rechtschutzversicherung
Wenn Sie beide Rechtschutz versichert sind, sollten Sie prüfen, ob sie diese in eine Familienrecht-schutzversicherung umwandeln können. In der Regel ist für eine Familie nur eine Versicherung notwendig.
Krankenversicherung
Wenn ein Partner sich nach der Hochzeit alleine dem Familienleben widmet, ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beim arbeitenden Partner mitversichert. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Kinder. Diese Regelung gilt allerdings nicht, sofern man privat versichert ist.