Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Am 01.August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz für Schwule und Lesben in Kraft. Zwar können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland keine „Ehe“ eingehen, doch wird mit dem jeweiligen Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft beschlossen.

Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (kurz Lebenspartnerschaftsgesetz) ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Eine Lebenspartnerschaft ist in Deutschland die einzige Möglichkeit, neben der Adoption für Nicht-Blutsverwandte, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Die Rechtsfolgen dieser Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wird beim Standesamt oder einer anderen Behörde erreicht und somit rechtlich anerkannt, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wenn die Erklärenden gleichen Geschlechts sind
  2. Wenn keiner der Erklärenden bereits eine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Dritten eingegangen ist
  3. Wenn sie nicht zwischen Verwandten gerader Linie oder voll- bzw. halbgebürtigen Geschwistern geschlossen wird

Wie bei Ehegatten geben sich auch gleichgeschlechtliche Paare im Standesamt das Ja-Wort und begründen damit ihre Lebenspartnerschaft. Die Anmeldung, die dafür notwendigen Unterlagen und die Kosten sind mit denen der Anmeldung der Eheschließung vergleichbar.

Bei der Frage „Wer traut eigentlich Gleichgeschlechtliche Paare?“ fallen die Reaktionen sehr verschieden aus. Denn das Thema wird innerhalb des Christentums unterschiedlich gehandelt. Nur eine Minderheit der Kirchen und Glaubensgemeinschaften führt bisher solche Segnungen durch. Der Großteil der Kirchen lehnt solche Zeremonien ab.

Eine freie Trauzeremonie bietet gleichgeschlechtlichen Paaren eine echte Alternative zur kirchlichen Hochzeit, um ihre Partnerschaft und Zusammengehörigkeit zu bekräftigen.
Im Vorfeld trifft sich das Paar mit einen Theologen oder Humanisten und legt den Ablauf der Zeremonie fest, die gerne auch ähnlich einer kirchlichen Zeremonie sein kann. Das Paar hat freie Wahl bezüglich Ort, Zeit und Motto der freien Trauung. So ist z.B. auch eine Trauung zum Sonnenaufgang oder mitten in der Nacht möglich. In Vorgesprächen informiert sich der freie Theologe ausführlich über die Geschichte des Paares. Zudem wird festgelegt, welche Musik gespielt, welche Texte gelesen und welche symbolischen Handlungen mit einbezogen werden sollen.

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