Ehe und Recht

Vor einer Heirat gibt es viel zu bedenken: Bis der große Moment vor dem Standesamt gekommen ist, ist die Aufregung oft groß. Die Hochzeitsfeierlichkeiten, die Einladung der Gäste, das Festessen, die Flitterwochen und viele kleine Details wollen bereits Monate zuvor organisiert sein. In der Hektik der Planung und Vorbereitung gehen jedoch die rechtlichen Aspekte und Folgen einer Eheschließung oft unter. Schließlich soll die gemeinsame Freude nicht durch umfangreiche Paragraphenwälzerei getrübt werden. Damit das gemeinsame Eheglück gelingt, sollten jedoch auch rechtliche Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. So kann späteren Missverständnissen und Streitigkeiten schnell vorgebeugt werden.

Der Ehevertrag: Unromantisch, aber mitunter sinnvoll

Doch die wenigsten Paare beschäftigen sich gerne mit den juristischen Folgen einer Ehe: So schließen in Deutschland beispielsweise nur relativ wenige Partner vor der Heirat einen Ehevertrag ab. Der Gedanke an eine eventuelle spätere Scheidung wird in dieser sehr romantischen Zeit oft verdrängt. Doch ein kühler Kopf bleibt mitunter wichtig: Circa ein Drittel aller Ehen in Deutschland wird innerhalb von 25 Jahren wieder geschieden. Ein Ehevertrag kann den dadurch entstehenden Streitigkeiten, vor allem über die Verteilung des sogenannten „Güterstands“, also insbesondere des gemeinsamen und individuellen Vermögens, vorbeugen.

Das bietet sich vor allem an, wenn die Höhe des Verdiensts und des Vermögens beider Partner sehr unterschiedlich sind. So lassen sich auch Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt bereits im Ehevertrag festhalten. Erhebliche finanzielle Einbußen für einen der beiden ehemaligen Ehegatten können so frühzeitig vermieden werden. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehört natürlich auch eine Vereinbarung darüber, wer sich um die eventuellen Kinder kümmert. Je mehr die Ehepartner in einem Ehevertrag geregelt haben, umso besser lassen sich Streitigkeiten bei der Scheidung regeln. Mithilfe eines Notars können Partner, die vorsorgen wollen, einen juristisch sattelfesten Ehevertrag abschließen und sich zu gesetzlichen Vorschriften und Einschränkungen beraten lassen. Dabei ist keine Eile geboten: Ein Ehevertrag lässt sich auch noch nach der Heirat abschließen. Den rechtlichen Rahmen bildet auch dabei das Eherecht, das einen Teil des Familienrechts darstellt.

Die Ehe als Zugewinngemeinschaft

Wer die romantische Zweisamkeit jedoch nicht durch den Gang zum Notar trüben will, sollte sich trotzdem über die juristischen Rahmenbedingungen einer Ehe informieren. Wird kein Ehevertrag bzw. eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen, tritt bei der Heirat per Gesetz automatisch der Rechtsstatus der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Hier bleiben das von einem Partner in die Ehe eingebrachte Vermögen bzw. Sachwerte grundsätzlich dessen Eigentum – es sei denn, es wird ein Miteigentumsverhältnis vereinbart. Im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft ohne weitere Vereinbarungen muss ein Ehepartner auch nicht für eventuelle Schulden des anderen aufkommen. Brisant wird diese Rechtsform erst bei der Scheidung oder dem Tod eines Partners: Denn dann tritt ein sogenannter Zugewinnausgleich in Kraft. Das kann beispielsweise bedeuten, dass der besserverdienende der Ehegatten die Hälfte des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens an den ehemaligen Partner abtreten muss.

Doch nicht nur für die Zeit nach der Eheschließung, sondern auch davor sollten einige rechtliche Rahmenbedingungen geklärt werden. Die sogenannten „Ehehindernisse“ spielen dabei tendenziell eine vernachlässigbare Rolle: Denn dass man laut deutschem Gesetz keine Verwandten in gerader Linie, gleichzeitig eine weitere Ehe haben oder Minderjährige ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung heiraten kann, gehört zum Allgemeingut. Eine vorherige Verlobung hingegen ist nicht erforderlich. Komplexer wird es, wenn ein Ehegatte kein deutscher Staatsbürger ist. In diesem Fall orientiert sich das Eherecht an den Vorgaben des Staates, in dem sich der gemeinsame Wohnort befindet. Liegt dieser im Ausland, können also ganz andere rechtliche Bestimmungen ausschlaggebend sein.

Die Trauung: Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags

In Deutschland dagegen spielt der Standesbeamte auf dem Weg zum Eheglück eine entscheidende Rolle. Nur vor ihm kann eine rechtsgültige Ehe geschlossen werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass im Nachhinein auch kirchlich geheiratet wird. Doch eine Anmeldung der Heirat beim Standesamt ist in jedem Fall erforderlich. Dem Standesbeamten müssen dazu auch die Unterlagen, die Ehefähigkeit beider Partner dokumentieren, vorgelegt werden.

Kommt es dann zum großen Moment der Trauung, gilt die Ehe als rechtskräftig, sobald beide Partner die Frage des Beamten nach dem gemeinsamen Heiratswillen laut und deutlich bejaht haben. Aus juristischer Sicht wird dann ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen – inklusive eigener Rechte und Pflichten. Entgegen landläufiger Meinungen gibt es jedoch kein „Widerrufsrecht“ innerhalb einer bestimmten Frist. Sobald das Ja-Wort gefallen ist, kann die Ehe, die – zumindest theoretisch – als lebenslange Verbindung gedacht ist, nur durch einen Scheidungsrichter wieder aufgelöst werden.

Rechtliche Vorteile der Ehe

Wie die frisch Vermählten dagegen ihre Ehegemeinschaft gestalten, bleibt ihnen überlassen. Das war keineswegs immer so in der Bundesrepublik: Bis 1957 konnte der Mann über viele Aspekte des gemeinsamen Lebens entscheiden, beispielsweise hinsichtlich der der Wahl der Wohnung und des Wohnortes. Heute sind diese Rechte gleichmäßig verteilt. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte „Schlüsselgewalt“: Dieser Begriff bezeichnet vor allem das Recht eines Ehegatten, auch im Namen des Partners Verträge für den gemeinsamen Lebensunterhalt abzuschließen. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch, dass sich der Gläubiger eines Schuldners auch an dessen Ehegatten wenden kann.

Doch trotz aller rechtlichen Verpflichtungen ist die Ehe keineswegs nur ein „Paragraphen-Gefängnis“: Denn Eheleute genießen in Deutschland zahlreiche rechtliche Vorteile. Dazu gehören beispielsweise das Ehegattensplitting und die damit verbundene steuerrechtliche Besserstellung gegenüber Unverheirateten, die frei zu wählende Kombination der Steuerklasse, der Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente oder Vorteile hinsichtlich des Erbschaftsrechts. Friedrich Schillers Satz „Drum prüfe wer sich ewig bindet“ so oder so auch für die juristischen Aspekte der Ehe. Denn je besser zukünftige Eheleute über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, umso mehr Harmonie kann es beim gemeinsamen Leben geben!

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