Ohne Standesamt läuft nichts. Nur Ihr JA vor dem Standesbeamten besiegelt die rechtsverbindliche Eheschließung in Deutschland.
Nachdem Sie die Eheschließung ordnungsgemäß angemeldet haben und das Standesamt die rechtlichen Ehehindernisse geprüft hat, kann innerhalb weniger Stunden die Eheschließung erfolgen. Wenn es so schnell gehen soll, besprechen Sie das vorher mit dem Standesamt.
Trauzeugen müssen nicht mehr zur Zeremonie vor dem Standesbeamten erscheinen. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie ohne oder mit Trauzeugen erscheinen. Wenn ja, dann müssen die Trauzeugen volljährig sein und einen gültigen Pass mitbringen.
„Sonderwünsche mit dem Standesamt abklären“
Je nach Standesamt ist es möglich, sich auch außerhalb des Standesamtes zu trauen. An welchen Orten außerhalb des Standesamtes das möglich ist, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt. Möchten Sie gerne eine musikalische Begleitung, bieten die meisten Standesämter die Möglichkeit, diese von CD oder MC abzuspielen. Haben Sie noch weitere Sonderwünsche bezüglich der Zeremonie, sollten Sie diese bei der Anmeldung bzw. im Vorfeld mit dem Standesamt abklären. Üblicherweise werden Sie bei der Anmeldung gefragt, ob Sie den Ringwechsel bei der Trauung wünschen. Klären Sie auch ab, ob und wo beim Standesamt ausreichende Parkplätze vorhanden sind.
„Der große Tag ist gekommen“
Nach den einleitenden Worten des Standesbeamten werden Sie meist noch einmal zur gewünschten Namensführung in der Ehe befragt. Dies ist die letzte Chance noch etwas zu ändern, falls Sie mit dem Namen Ihres Partners doch nicht so ganz glücklich sind. Namenserklärungen sind im übrigen grundsätzlich unwiderruflich – einen bei der Eheschließung bestimmten Ehenamen werden Sie also nicht so einfach wieder los.
Es folgt die Trauansprache des Standesbeamten. Nach altem Brauch richtet der Standesbeamte einige passende oder unpassende Worte an das Brautpaar. Es wird ernst – der rechtliche Teil – das Jawort. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 BGB). Der Standesbeamte wird einzeln und nacheinander an die Verlobten zum Beispiel folgende Frage stellen: “Wollen Sie, Herr Y mit Ihrer hier anwesenden Verlobten, Frau X, die Ehe eingehen? – dann antworten Sie bitte mit Ja”. “Nun meine Frage auch an Sie, Frau X – wollen auch Sie mit Herrn Y die Ehe eingehen? – dann antworten Sie bitte ebenfalls mit Ja”.
„Rechtmäßig verbundene Eheleute“
Anders als bei der kirchlichen Trauung müssen Sie beim Standesamt keine langen Sätze oder Trauformeln auswendig lernen und nachsprechen – Ihr Ja genügt vollkommen. Traditionell wird meist der Mann zuerst gefragt – die Frau hat dann (wie meistens im Leben) das letzte entscheidende Wort. Falls Sie die Frage des Standesbeamten beide eindeutig bejaht haben, sind Sie bereits verheiratet. Mit dem zweiten Jawort ist eine vor dem Gesetz gültige Ehe zustande gekommen. Der Standesbeamte stellt dann deklaratorisch fest, “dass Sie nunmehr Kraft des Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind”.
Ob Sie sich auch auf dem Standesamt (falls Sie später auch kirchlich heiraten) die Eheringe anstecken möchten, bleibt Ihnen überlassen. Der Kuss zur Besiegelung des Ehekontraktes sollte aber nach unserer Meinung auf keinen Fall fehlen. Der Standesbeamte wird nun den Eintrag im Heiratsbuch verlesen, den Sie anschließend unterschreiben müssen (evtl. auch noch eine Erklärung zur Namensführung). Der Standesbeamte beglückwünscht Sie zur Eheschließung und überreicht Ihnen Ihre Heiratsurkunden und evtl. das Stammbuch der Familie.
So kann es weiter zur kirchlichen Trauung gehen und nach den Feierlichkeiten starten Sie in die verdienten Flitterwochen.