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Checkliste – was ist nach der Hochzeit wichtig?

Nach der Trauung - ChecklisteNach der Trauung - Checkliste cspxbay / Pixabay

Wenn die Hochzeit vorbei ist, stehen einige organisatorische Dinge an. Ratgeber, die erläutern, was vor der Hochzeit alles geplant werden muss, gibt es viele. Doch was ist eigentlich danach wichtig? Schließlich müssen einige Behördengänge erledigt werden. Unsere Checkliste schildert, was dabei zu beachten ist.

Erledigungen und Behördengänge nach der Hochzeit

Auf ein frisch vermähltes Paar warten einige Behördengänge. Es müssen einige Änderungen erledigt werden und Danksagungskarten an Freunde, Verwandte und alle weiteren Gäste versendet werden. Hierfür gibt es bereits vorbereitete Karten, wie zum Beispiel bei Meine Kartenmanufaktur, die nur noch mit den persönlichen Angaben versehen werden müssen – das spart viel Zeit. Doch auch einige Behördengänge stehen an und noch viele weitere Formalitäten. Welche dies genau sind, haben wir in der folgenden Checkliste zusammengefasst.

Notwendige Behördengänge

  • Alle Ausweisdokumente müssen auf den richtigen Namen laufen – hierfür ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
  • Die Fahrzeugpapiere müssen ebenfalls auf den neuen Namen umgeschrieben werden. Das Gleiche betrifft auch den Führerschein. Für all diese Dinge ist die Kfz-Meldestelle der richtige Ansprechpartner.
  • Dem Finanzamt muss die neue Steuerklasse gemeldet werden. Bei etwa gleichverdienenden Ehepartnern wechseln beide in die Steuerklasse IV, verdient einer der beiden deutlich mehr, so werden die Klassen III und V gewählt.
  • Bei Bezug von Kindergeld muss auch die Familienkasse über die Namensänderung informiert werden.

Alle Vertragspartner informieren

  • Sämtliche Versicherungspolicen müssen geändert werden. Es muss geprüft werden, ob doppelte Versicherungen vorliegen und ob sich manche Verträge auf eine Familienversicherung umstellen lassen.
  • Die Kreditinstitute, die die Girokonten führen, aber auch die Kreditkarten, müssen ebenfalls von der Hochzeit in Kenntnis gesetzt werden.
  • Die Krankenkasse muss eine neue Versichertenkarte erstellen und sind Kinder vorhanden, so müssen diese ebenfalls gemeldet werden.
  • Wer Bausparverträge besitzt, muss seine Bausparkasse informieren.
  • Sämtliche Versorger und auch der Telefonanbieter müssen über die Namensänderung informiert werden. Das gilt auch für den Internetanbieter.
  • Wer Kinder hat, die nun ebenfalls einen neuen Nachnamen haben, muss die Namensänderung in der Schule oder im Kindergarten melden.
  • Gibt es Vollmachten, so müssen diese aktualisiert werden.

Erforderliche Informationen im Privatbereich

  • Bei einer Namensänderung müssen die vorhandenen Abos geändert werden.
  • Wer Vereinsmitglied ist, muss auch hier eine Information über den neuen Namen herausgeben.
  • Der Vermieter sollte ebenfalls wissen, dass sich der Name geändert hat. In diesem Zuge muss auch der Name am Briefkasten und an der Klingel geändert werden. Hierbei hat es sich bewährt, zunächst einmal noch beide Namen zu verwenden.
  • Danksagungskarten für die Hochzeitswünsche und die Geschenke versenden.
  • Das Hochzeitskleid reinigen lassen. Soll es als Erinnerung behalten werden? Wenn nicht, kann es über eine Kleinanzeige zum Verkauf angeboten werden.

Erforderliche Änderungen auf der Arbeit

  • Die Personalabteilung muss den neuen Namen und die neue Lohnsteuerklasse wissen.
  • Hat sich die Krankenversicherung geändert, so muss dies auch der Arbeitgeber wissen.

Tipp: Es hat sich bewährt, einfach ein Standardschreiben aufzusetzen und in diesem die Adressen der erforderlichen Ansprechpartner zu ändern. Diesem Schreiben sollte eine Kopie der Heiratsurkunde beigefügt werden. Manche Änderungen lassen sich auch noch bequemer per E-Mail erledigen. Die Ansprechpartner lassen sich ganz einfach finden, indem die Kontoauszüge von einem Jahr rückwirkend nach Vertragspartner durchforstet werden.

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